Im Verordnungspaket 2017 werden Änderungsentwürfe zu 16 Bundesrats-, zwei WBF- und einer BLW-Verordnung zur Diskussion gestellt. Änderungsvorschläge gibt es unter anderem zur Direktzahlungs-, Strukturverbesserungs- und Absatzförderungsverordnung. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Mai 2017.
Liste der Verordnungen und wichtigste Änderungen
- Direktzahlungsverordnung (910.13): Aufheben des BTS-Programms für Hengste, Anforderungen des BTS-und RAUS-Programms, Bestimmungen wie Direktzahlungen bei Verstössen zu kürzen sind.
- TVD-Verordnung (916.404.1): Verwendung der TVD-Daten von Equiden für Direktzahlungen. Regelung des Datenbezugs für die Organisation der Arbeitswelt (OdA) Pferdeberufe.
- Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, GebV-TVD (916.404.1): Senkung der Gebühren für die Registrierung von Equiden und für Schlachtmeldungen um durchschnittlich 10%.
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