COFICHEV

Neue Verordnung des BLV: Tierschutz beim Züchten

Mit der Verordnung über den Tierschutz beim Züchten erlässt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Vorschriften über das Züchten von Tieren. Ziel dieser neuen Verordnung ist, dass die Zahl der unter Zuchtmerkmalen leidenden Tiere vermindert werden kann. Die Verordnung verpflichtet alle Personen, die züchten wollen, sich vorgängig über allfällige, erblich bedingte Probleme der Elterntiere und der Nachzucht ausreichend zu informieren. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Quellen BLV:

Diese Webseite benutzt Cookies für Statistiken, zur Seitenoptimierung und für zielgerichtetes Marketing. Mit der weiteren Benutzung dieser Seite akzeptieren Sie den Einsatz von Cookies zu diesen Zwecken. Lesen Sie hier mehr.