COFICHEV

EU veröffentlicht eine neue Equidenpass-Verordnung

Aufgrund der Problematik mit Equidenpässen (schwierige Identifizierung, illegale Schlachtung von Nicht-Schlachtpferden) hat die EU am 17. Februar eine Equidenpass-Verordnung mit neuen strengeren Bestimmungen herausgegeben. Auf die Pferdehalter kommt damit mehr Verantwortung zu. Sie müssen den Pass immer aktuell halten und Änderungen (Besitzverhältnisse, Kastration, usw.) eintragen lassen. U. a. soll auch der aktuelle Standort des Pferdes vermerkt werden.

Unterlagen

Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung); pdf 985 Kb

Siehe auch:

Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung), Anhang 1, 3. Verzeichnis der Erlasse der EU über amtstierärztliche Bescheinigungen, Kategorie 2 Equiden; SR 916.443.106, Stand am 29. Mai 2015

Diese Webseite benutzt Cookies für Statistiken, zur Seitenoptimierung und für zielgerichtetes Marketing. Mit der weiteren Benutzung dieser Seite akzeptieren Sie den Einsatz von Cookies zu diesen Zwecken. Lesen Sie hier mehr.