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Bundesrat lockert die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone

Mit der Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. April 2014 wurde Klarheit geschaffen bezüglich einer Gesetzesrevision, die in der Pferdebranche seit Herbst 2013 für grosse Aufregung sorgte. Nach fast 10-jährigen Verhandlungen werden die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone gelockert. Die nun sehr prompte Einführung der neuen Bestimmungen (in Kraft treten 1. Mai 2014) erstaunt und ist erfreulich, auch wenn weiterhin Probleme bestehen:

  • Was nicht mehr möglich sein wird, ist das Erstellen von Ausbildungsplätzen für das Einreiten von Jungtieren auf bäuerlichen Pferdezuchtbetrieben, die nicht den Status eines Landwirtschaftlichen Gewerbes erreichen
  • Es bleibt kleineren Landwirtschaftsbetrieben und Hobbypferdehaltern weiterhin untersagt, Weideunterstände zu bauen, auch wenn diese einfach abzubauen sind.

Medienmitteilung des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport vom 04.04.2014 [pdf 60 ko]

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