Betriebe, die gewerbsmässig mit Pferden zu tun haben, werden ab Februar 2016 beitragspflichtig
Gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 17.12.2015 wurde dem Berufsbildungsfonds der OdA AgriAliForm die Allgemeinverbindlichkeit erteilt. Diesem Berufsbildungsfonds ist auch die OdA Pferdeberufe angeschlossen.
Mit dem Bundesratsbeschluss werden sämtliche Betriebe, die in der Pferdebranche erwerbsmässig tätig sind, beitragspflichtig. Die Beitragspflicht betrifft alle Betriebe und Betriebsteile sowie auch Selbständigerwerbende, unabhängig von ihrer Rechtsform, die Pferde, Ponys und andere Equiden halten oder nutzen, Nutzer ausbilden, Equiden therapieren sowie Dienstleistungen an der, auf oder mit der Equide erbringen.
Ziel und Grundgedanke des Berufsbildungsfonds ist es, mit den solidarisch von allen Betrieben der Pferdebranche einbezahlten Beiträgen, die Ausbildung der Lernenden sowie die berufsorientierte Weiterbildung der Pferdefachleute zu sichern.
Unterlagen
- Bundesratsbeschluss vom 17.12.2015 und Reglement über den Berufsbildungsfonds der Organisation der Arbeitswelt «Landwirtschaft, landwirtschaftliche Spezialberufe, Berufe der Verarbeitung von Landwirtschaftsprodukten sowie Pferdeberufe (OdA AgriAliForm)»
- Ausführungsbestimmungen
- OdA Pferdeberufe
- Agroscope, Schweizer Nationalgestüt, Aktuell
COFICHEV ist besorgt über das Ausmass der Konsequenzen dieser neuen Verpflichtung auf die gesamte Pferdebranche. So bleiben auch nach der Mitteilung und dem Lesen der verschiedenen Dokumente viele Fragen unbeantwortet. COFICHEV setzt sich vertieft mit diesen Fragestellungen auseinander und wird die Ergebnisse so schnell wie möglich kommunizieren.