Die Anpassung der SAK Faktoren an den technischen Fortschritt wurde aus den Ausführungsbestimmungen zur AP 14-17 entfernt. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 einen entsprechenden Bericht zu Handen des Parlaments verabschiedet und die Folgearbeiten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe in Auftrag gegeben. Für folgende Punkte soll auf Verordnungsstufe eine Anpassung für 2016 erfolgen:
- Gleichzeitig mit der Anpassung der Faktoren an den technischen Fortschritt, die bis zum Vorliegen des Berichts sistiert wurde, soll die heutige Normarbeitszeit, die der Berechnung der SAK zu Grunde liegt, von 2800 auf 2‘600 Stunden pro Jahr gesenkt werden. Damit soll die Normalarbeitszeit besser mit jener selbständig erwerbender Personen ausserhalb der Landwirtschaft vergleichbar gemacht werden.
- Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten leisten teilweise einen substanziellen Anteil an das Einkommen und damit an die langfristige Existenzfähigkeit eines Betriebes. Sie sollen deshalb in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen in der Zukunft ebenfalls mit SAK-Zuschlägen berücksichtigt werden.
Der Faktor der Standardarbeitskraft (SAK) definiert die Grösse eines Landwirtschaftsbetriebs aufgrund des gesamtbetrieblichen Arbeitszeitbedarfs. Auf Bundesebene gilt ein Betrieb als Gewerbe, sobald er den SAK von 1.0 erreicht. Die Kantone haben aber die Möglichkeit diesen Wert auf 0,6 zu senken. Der Faktor SAK hat somit einen hohen Stellenwert für die Pferdehaltung im Zusammenhang mit der neuen Raumplanungsverordnung. Nur die landwirtschaftlichen Gewerbe kommen in den Genuss von allen neuen Lockerungen. Insbesondere werden Neubauten dem Gewerbe vorbehalten.
Der SAK-Faktor für Pferde (Nutztiere / andere Nutztiere) liegt heute bei 0.03 SAK pro GVE (Grossvieheinheit). Definition Grossvieheinheiten: S. Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV, Anhang.
COFICHEV hat sich mit diesem Thema beschäftigt und seine Sorgen dem Bundesamt für Landwirtschaft mitgeteilt (Brief COFICHEV an das BLW; pdf 671 Kb, französisch). Die Antwort des Direktors Bernard Lehmann liegt jetzt vor (pdf 1.3 Mb, französisch).