Fahrtunterbrüche, bei denen die Tiere im Fahrzeug bleiben, sollten sich auf 2 Stunden beschränken. Ein längerer Aufenthalt im Transportmittel ist nur zulässig, wenn die Transportmittel grosszügig bemessen sind, ein den Tieren angepasstes Klima herrscht, die Tiere Zugang zu Wasser bzw. Milch haben und wenn nötig gefüttert werden können.
COFICHEV hat Stellung genommen und eine klare Präzisierung für Pferdetransporte auf Concoursplätze gefordert.
Unterlagen BLV: Änderung der Tierschutzverordnung (TschV) und Erläuterungen
COFICHEV-Stellungnahme (nur auf Französisch, MS word docx, 37 Ko)