COFICHEV beantragt, nicht auf die Erhebung des Signalements der Equiden zu verzichten, denn die Rückverfolgbarkeit der Equiden wäre nicht mehr genügend gewährleistet. Das Bundesamt für Veterinärwesen (ab 1. Januar 2014: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, http://www.blv.admin.ch) hat eine Anhörung betreffend Änderung der Tierseuchenverordnung gestartet. Die Anpassung der Anordnungen betreffend Pferdepass ist die wichtigste Änderung, die die Pferdebranche tangiert.
Zukünftig sollen Aussteller von Pferdepässen von der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank einen „Grundpass“ mit bestimmten Daten beziehen und diesen bei Bedarf mit dem Abstammungsausweis bzw. einem Signalement ergänzen. Ein Signalement muss zukünftig nur noch für Herdebuchtiere gemäss Tierzuchtverordnung aufgenommen werden. Das Signalement muss zudem nicht mehr auf die Tierverkehrsdatenbank hochgeladen werden.
COFICHEV hegt Zweifel betreffend künftige Zuverlässigkeit in der Überprüfung der Identität allein auf der Grundlage des Mikrochips mit Verzicht auf das Signalement. Somit beantragt COFICHEV die Rückverfolgbarkeit durch genügend nötige Informationen für den gesamten Werdegang eines Pferdes während seiner Aufzucht, seiner Verwendung und seiner Vermarktung, und dies auch im Rückblick, zu gewährleisten. Nur so kann die Lebensmittelsicherheit, die Bekämpfung des Diebstahls und die Kontrolle des Handels, die regelmässige Teilnahme an Veranstaltungen (Wettkämpfe, Rennen usw.) und die Identifikation zuverlässig sichergestellt werden. COFICHEV beantragt, dass die zuständigen Behörden einen präzisen, vertieften und der Öffentlichkeit zugänglichen Bericht betreffend der Kontrolle von Betrugsrisiken und Handel, sowie der Zuverlässigkeit der Identitätskontrolle der Equiden erstellen. In Erwartung dieses Berichtes soll der Entwurf zur Verordnung im Sinne seiner Überlegungen angepasst oder zurückgestellt werden.
Unterlagen
Änderung der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (Verfahren eröffnet im Jahre 2013, Eidgenössisches Departement des Innern)
COFICHEV-Stellungnahme vom 21.12.2013 (nur auf französisch) (pdf 69ko)