Es sind die Artikel 34b und 42b E-RPV, welche die Pferdehaltung direkt betreffen. Der Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche (COFICHEV) stellt fest, dass die Vorschläge nicht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen und somit die Situation der Pferdebranche verschlechtern. In mehreren Fällen kann damit dem Wohlergehen der Pferde noch weniger Rechnung getragen werden als bis anhin.
COFICHEV lehnt die vorgeschlagenen Bestimmungen in seinem Stellungnahmeentwurf ab. Dieser Entwurf wird anlässlich der öffentlichen Informationsveranstaltung am 30. Oktober 2013 im NPZ in Bern vorgestellt (s. Aktuell vom 30.09.2013). Die endgültige Version wird allen interessierten Organisationen und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt.
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Entwurf COFICHEV-Stellungnahme vom 30.10.2013 [pdf 146 ko]
Powerpoint-Präsentation; COFICHEV-Stellungnahme [pdf 128 ko]
Raumplanung und Pferdehaltung - Aktuelle Gesetzeslage und Entwurf Teilrevision RPV (Agroscope, Schweizerisches Nationalgestüt, Iris Bachmann) [pdf 3.2 Mo]
Programm der Informationsveranstaltung [pdf 405 ko]